Freistehendes & renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Top Wohnlage
440.000 €
- Wohnfläche 140 m²
- Zimmer 7
- Schlafzimmer 5
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 417 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Provision Mit Provision
- Keller
- Dachboden
- Garten/-mitnutzung
Weitere Informationen
Standort
Beschreibung
Freistehendes & renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus (Bj.: ca. 1960 – wurde in ca. 1963 angebaut bzw. erweitert) oder Abrissgrundstück in Top Wohnlage, 7 Zimmer, Küche, Tageslichtbad mit Duschwanne, ca. 140 m² Wohnfl., Vollkeller (ca. 95 m² Nutzfl.) zuzüglich 2 Dachräume (ca. 30 m² brutto Nutzfl.) und ein kleines Nebengebäude (ca. 15 m² Nutzfl.), das 2-geschossige Haus steht auf einem ca. 417 m² großen Grundstück und hat eine Gartenfläche mit ca. 180 m² sowie eine kleine Hoffläche (Freisitz) mit ca. 30 m², Pkw-Stellplätze sind vor dem Haus auf der Straße ausreichend vorhanden, Kindergärten & Grundschule sowie die „Frankfurt international School“ als auch Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs ebenso hervorragende Stadtbusanbindungen nach Wiesbaden und zum Bahnhof nach Niedernhausen (S2) sowie BAB-Anbindung (A3) sind vor Ort und in wenigen Fuß- bzw. Autominuten erreichbar
Naurod ist einer der beliebtesten Ortsgemeinden der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und wurde im Januar 1977 im Rahmen der hessischen Gebietsreform nach Wiesbaden eingemeindet. Naurod grenzt im Süden an die Wiesbadener Ortsbezirke Auringen, Heßloch, Kloppenheim sowie im Westen an Rambach und im Norden an die Rheingau-Taunus Gemeinde Niedernhausen. Wiesbaden-Naurod liegt in einer Talmulde am Rande des Taunus. Nördlich des Orts erhebt sich das historische Ausflugsziel der „Kellerskopf“ mit herrlichem Aussichtsturm und einem traditionellen Restaurant. An der nördlichen Grenze zu Niedernhausen liegt das Naturschutzgebiet „Theißtal“.
Durch das im Dezember 2020 bundesweit in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Maklercourtage möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir, die Firma Prinz Immobilien, einen schriftlichen Maklervertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen haben. Die im Maklervertrag mit dem Verkäufer vereinbarte Maklercourtage beträgt 3 % des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Kommt durch unseren Nachweis und/oder durch unsere Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag zustande, so ist vom Käufer ebenfalls die o. g. Provision oder falls nicht vermerkt, die ortsübliche Maklercourtage vom Kaufpreis zu zahlen.
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Diensteanbieter:
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Vertretungsberechtigt:
Holger Jung
Umsatzsteuer:
Steuer ID: DE 01 586 200 831
Gewerbeerlaubnis:
Gemäß § 34 c der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung wurde die Erlaubnis am 28.10.2014 mit der Nr. B 2757/14 zur Ausübung folgenden Gewerbes erteilt:
„Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume“.
Zuständige Behörde:
Der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises vertreten durch das Amt für öffentliche
Sicherheit sowie Ordnung und Verbraucherschutz.